Befreiung der Mehrwertsteuer 2023 für Photovoltaikanlagen
Ab dem 01.01.2023 trat die überarbeitete Version des Jahressteuergesetzes (JStG) in Wirkung. Besonders relevant ist für Sie die im Zuge dessen gewährte Unterstützung zur Erweiterung der regenerativen Energiequellen. Dies erfolgt durch den enthaltenen Erlass, der die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Lösungen zur Stromerzeugung und -speicherung definiert. Konkret bedeutet das, dass geringere Kosten für Photovoltaikanlagen, Speichersysteme und sogar nachträglich installierte Einzelkomponenten anfallen.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Die Nutzung dieser Lösungen und Komponenten unterliegt folgenden Kriterien:
- in Deutschland in Betrieb genommen oder installiert
- Private oder teilweise öffentliche Nutzung
- Gesamtleistung der Anlagen liegt unter 30 kWp (dies betrifft i.d.R. Anlagen mit mehr als 75 Modulen)
Die private Nutzung umfasst dabei das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar weniger bewegliche Wohnmobile oder Boote.
Wer kann von der Steuerbefreiung profitieren?
Der Erlass gilt für Lieferung, Montage und Betrieb in Deutschland. Daher betrifft er alle Einkäufe mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0 % USt. in andere Länder ist nicht zulässig.
Welche Waren und Dienstleistungen sind begünstigt?
Die Befreiung erstreckt sich auf vollständige Systeme oder nachträglich erworbene Komponenten für die Stromerzeugung und/oder -speicherung. Neben dem Kauf sind auch Lieferung und Installation eingeschlossen. Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, gilt die Steuerbefreiung für die folgenden Produkte und Dienstleistungen:
- Solarmodule
- Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten
- Stromspeicher und Batterien
- Komplettsätze aus den oben genannten Teilen
- Komponenten aus der MobilPV-Kategorie
- Installation
Die Produkte, die für die Steuerbefreiung in Frage kommen, zeigen den Nettopreis im pv247.de Shop an.
Wie verläuft der Bestellvorgang?
Artikel, die für die Steuerbefreiung qualifiziert sind, sind am Vermerk "0 % MwSt." erkennbar. Dadurch können Sie problemlos Ihren Warenkorb zusammenstellen. Im Warenkorb finden Sie eine Abfrage, in der Sie bestätigen können, dass die Voraussetzungen für die mehrwertsteuerfreie Lieferung erfüllt sind. Die Informationen auf dieser Seite werden kurz zusammengefasst. Durch die Bestätigung wird der Mehrwertsteuerbetrag Ihrer Bestellung auf 0 € reduziert. Sollten Sie die Bestätigung im Warenkorb übersehen, haben Sie in der Bestellzusammenfassung erneut die Möglichkeit, dies nachzuholen.